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Archiv: Erdgas - Preise bis 2004

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Gaspreisanstieg bereits 2003 um 370 Prozent überhöht

Diese Preisanstiege hat der Bund der Energieverbraucher mit dem Anstieg der Gasimportpreise im gleichen Zeitraum verglichen.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gaspreisanstieg bereits 2003 um 370 Prozent überhöht

(30. Dezember 2004) - Nach Informationen des Statistischen Bundesamts sind lt. VWD die Gaspreise privater Haushalte im Jahr 2003 mit durchschnittlich 3,79 Cent je kWh um 4,7 Prozent gegenüber 2002 gestiegen und um rund 43 Prozent gegenüber dem Jahr 1999.

Diese Preisanstiege hat der Bund der Energieverbraucher mit dem Anstieg der Gasimportpreise im gleichen Zeitraum verglichen. Entsprechende Daten werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfasst und veröffentlicht.

Fazit: Die Gaspreise privater Haushalte wurden im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 370 Prozent mehr als der Gasimportpreis angehoben wurden. Gegenüber dem Jahr 1999 wurden die Gaspreise von Haushalten um 65 Prozent mehr als die Importpreissteigerung angehoben. Der Anstieg der Erdgassteuer im Jahr 2002 wurde dabei schon berücksichtigt.

"Die Gaspreise für Verbraucher wurden bereits in der Vergangenheit unbegründet angehoben. Das ist mit diesen Zahlen nun endlich offenkundig geworden und unwiderlegbar bewiesen", kommentiert Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher. "Allein aufgrund der Preissteigerung seit 1999 enthielten die Gaspreise 2003 zwanzig Prozent Luft. Jeder Haushalt zahlt also 50 Euro jährlich zuviel fürs Gas. Für die Gaswirtschaft summiert sich das auf unberechtigte Zusatzgewinne von über einer Milliarde Euro. Auf eine Stellungnahme des GWB - des Dachverbands der Gasversorger - sind wir mächtig gespannt".

Die neuerliche Erhöhung werden die Verbraucher nun aber nicht mehr widerstandslos hinnehmen, so Peters weiter. Berechtigt wäre vielmehr eine zwanzigprozentige Rechnungskürzung.

Hier die Zahlen zum Nachrechnen:

Einfuhrpreise 2003/Einfuhrpreise2002 = 3.401/3.238 = 5 Prozent Zunahme Gasbeschaffung macht 20 Prozent des Endkundenpreises aus (vgl. Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004, S. 562 ff). Gerechtfertigte Gaspreissteigerung: 0,05 x 0,2 = 1 Prozent. Tatsächliche Preissteigerung lt. Statistischem Bundesamt: 4,7 Prozent. Tatsächliche Preissteigerung/Gerechtfertigte Preissteigerung = 4,7/1 = 370 Prozent

Einfuhrpreise 2003/Einfuhrpreise1999= 3.401/1.671 = 104 Prozent Zunahme Gerechtfertigte Gaspreissteigerung = 1,04 x 0,2 = 20,8 Prozent + 5 Prozent Steuer ( Erdgassteuererhöhung 2003: 0,2 Ct/kWh = 5 Prozent) = 26 Prozent Tatsächliche Preissteigerung lt. Statistischem Bundesamt: 43 Prozent. Tatsächliche Preissteigerung/Gerechtfertigte Preissteigerung = 43/26 = 65 Prozent

Angemessene Gaspreise?

Was ist im Jahr 2004 ein angemessener Erdgaspreis fürHaushaltskunden? Dazu betrachtet man die Entwicklung derErdgaspreise für Verbraucher einerseits und derErdgasimportpreise andererseits.

Angemessene Gaspreise?

(23. Dezember 2004) - Was ist im Jahr 2004 ein angemessener Erdgaspreis für Haushaltskunden? Dazu betrachtet man die Entwicklung der Erdgaspreise für Verbraucher einerseits und der Erdgasimportpreise andererseits.

Wir nehmen an, dass die Gaspreise in den Jahren 1994 bis 1999 für die Gasversorger wirtschaftlich äußerst profitabel waren. Die Gewinnzuwächse der Ruhrgas und der örtlichen Gasversorger bestätigen dies. Im Diagramm sieht man einen relativ konstanten Preis von Haushaltsgas und Erdgasimport von 1994 bis 1999. In dieser Periode betrugen die Importpreise gemittelt 0,68 Cent pro Kilowattstunde (ohne MWSt.) und die Haushaltspreise 3,27 Cent pro Kilowattstunde (inkl. MWSt., Grund- und Arbeitspreis bei einer Abnahme vom 33.530 kWh/a).

Diagramm Entwicklung Erdgaspreise für Haushalte, Erdgasimportpreise

Nach einem steilen Preisanstieg 1999 bis 2001 kamen die Preise in den vergangenen beiden Jahren wieder in einen stabilen Zustand: Der Importpreis lag bei 1,17 Cent pro Kilowattstunde und der Haushaltspreis bei 4,57 Cent pro Kilowattstunde.

Fairerweise hätte der Haushaltsgaspreis 2003 nur um den Anstieg der Importpreise, der Erdgassteuer und einen Inflationsausgleich erhöht werden dürfen.

Importpreisanstieg einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer: 0,49 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer = 0,58 Cent pro Kilowattstunde.

Erdgassteuererhöhung 2003: 0,2 Cent pro Kilowattstunde

Inflationsbedingter Preisanstieg: zwei Prozent jährlich für etwa rund 50 Prozent der Gaspreise, die auf die regionale und örtliche Verteilung entfallen: 2 Prozent x 6 Jahre x 50 Prozent = 6 Prozent = 0,2 Cent pro Kilowattstunde.

Insgesamt: 3,27 + 0,58 + 0,2 + 0,2 = 4,25 Cent pro Kilowattstunde.

Tatsächlich betrug der Haushaltspreis 2003 jedoch 4,53 Cent pro Kilowattstunde. Für jede Kilowattstunde wurden also 0,28 Cent zu viel verlangt und leider auch gezahlt. Das sind sechs Prozent zu viel. Bei einem jährlichen Verbrauch von 17.600 Kilowattstunde (Bundesdurchschnitt) sind das 50 Euro jährlich. Die Gaswirtschaft hat jährlich mehr als eine Milliarden Euro zu viel in Rechnung gestellt.

Auch die heutigen Erdgaspreise sind, wie diese Zahlen zeigen, um 0,28 Cent pro Kilowattstunde überhöht. Die Erhöhungen im Oktober 2004 sind dabei noch gar nicht in die Betrachtung eingegangen.

44 Prozent für Ortsversorgung

Ulrich Wagner, u.a. Lehrstuhl für Energiewirtschaft TUMünchen, hat die Wertschöpfungskette bei Gas anhand vonBilanzen von Ortsgasversorgern, Transportgesellschaften undStadtwerken berechnet

44 Prozent für Ortsversorgung

(23. Dezember 2004) - Ulrich Wagner, u.a. Lehrstuhl für Energiewirtschaft TU München, hat die Wertschöpfungskette bei Gas anhand von Bilanzen von Ortsgasversorgern, Transportgesellschaften und Stadtwerken berechnet (Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004, Seite 562 ff).

Von den Haushaltsgaspreisen werden 44 Prozent für die örtliche Verteilung von Gas aufgewandt. Die Förderung des Gases und der Ferntransport nach Deutschland kostet weniger als die Hälfte, nämlich nur 19 Prozent. Der Ferntransport und der Handel in Deutschland ist mit sieben Prozent vergleichsweise günstig. Auf der örtlichen Ebene wird also am Gas am besten verdient.

Kreisdiagramm Wertschöpfungskette bei Gas

Auf der Basis dieser Zahlen lassen sich Preiserhöhungen für Haushaltskunden abschätzen. Verteuert sich der Gasimport beispielsweise um zehn Prozent, dann verteuert das die Endkundenpreise um zehn Prozent von 19 Prozent, das sind 1,9 Prozent (0,10 x 0,19 = 0019), weil der Gasimport 19 Prozent am Gesamtpreis ausmacht. Wenn die Ruhrgaspreise um ein Prozent erhöht werden, dann sind darin die Gasbeschaffung und der Transport enthalten, die 26 Prozent zum Endkundenpreis beitragen. Für Endkunden würde sich der Preis um 0,01 x 0,26 = 0,0026, also um 0,26 Prozent erhöhen.

Fünf Kartellamtsverfahren wegen zu hoher Gaspreise

Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren wegen des Verdachtsüberhöhter Preise gegen fünfGasversorgungsunternehmen eingeleitet

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Fünf Kartellamtsverfahren wegen zu hoher Gaspreise

Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Preise gegen fünf Gasversorgungsunternehmen eingeleitet.

(21. Dezember 2004) - Von den Untersuchungen betroffen sind die zum RWE-Konzern gehörende MITGAS (Mitteldeutsche Gasversorgung), MVV Energie (Stadtwerke Mannheim), die SWU Energie (Stadtwerke Ulm), die Thüga Aktiengesellschaft Erdgas Allgäu-Oberschwaben (E.ON) und die EnBW Ostwürttemberg Donau/Ries ODR. Das Kartellamt will besonders prüfen, ob die aktuelle Preiserhöhung angemessen ist und ob Bezugskostensenkungen in der Vergangenheit an den Verbraucher weitergegeben wurden. Der Präsident der Behörde, Ulf Böge, hatte bereits in den vergangenen Tagen Maßnahmen gegen mehrere Gasunternehmen wegen des Verdachts auf überhöhte Preise für Privathaushalte angekündigt: "Es besteht unter anderem der Verdacht, dass zwar Ölpreisanstiege weitergegeben wurden, nicht aber Preissenkungen", sagte er. Außerdem steht die absolute Preishöhe der Versorger auf dem Prüfstand.

Kartellamtschef: Verständnis für Verbraucher

Der Kartellamtschef kann die Proteste der Verbraucher gegen die jüngsten Gaspreiserhöhungen nachvollziehen. "Ich habe Verständnis für die Verbraucher, weil sie nicht richtig informiert werden. Die Konzerne teilen ihnen nur mit, dass Gas auf Grund der gestiegenen Ölpreise teurer wird. Gleichzeitig erfahren die Bürger, dass die Gasimportpreise sinken. Diese Widersprüche verärgern die Kunden und sorgen für berechtigtes Misstrauen." Der Verbraucher habe keine Möglichkeit zu überprüfen, wie sein Bezugspreis zu Stande kommt. "Hier herrscht völlige Intransparenz", kritisierte Böge.

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Die Arbeitsebene der Gasprüfer (v.l.): SilkeHossenfelder, Carsten Becker, Lothar Jung, Markus Wagemann

Verbraucherverbände: Kartellrecht unzureichend

Der Bund der Energieverbraucher hat die Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamt begrüßt. Diese Verfahren zeigen, dass die Gaspreiserhöhungen nicht in Ordnung sind, sagte Verbandschef Aribert Peters. Das Kartellrecht sei aber nicht zu Schutz von Verbrauchern konstruiert, sondern hierbei in mehrfacher Hinsicht unzureichend:

  • Von den 700 Gasversorgern in Deutschland, ist das Bundeskartellamt nur für rund 40 Unternehmen zuständig und hat nur in fünf Fällen Verfahren wegen überhöhter Preise eingeleitet. Die allermeisten Gasversorger haben jedoch die Preise unzulässig erhöht. Das Bundeskartellamt hat weder die Kapazität noch die Zuständigkeit, gegen alle Verstöße vorzugehen.
  • Die Kartellverfahren dauern lange Jahre. Von den 16 in den vergangenen Jahre eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger ist noch kein einziges Verfahren abgeschlossen.
  • Die Kartellverfahren wirken nie rückwirkend, sondern gelten stets nur für künftige Preise.
  • Die kartellrechtliche Unbedenklichkeit bedeutet noch nicht, dass die Gaspreise auch nach den strengeren Maßstäben des Zivilrechts in Ordnung sind. Das bestätigte Kartellamtspräsident Böge in der Pressekonferenz.
  • Das Kartellrecht beurteilt die Angemessenheit auch nach den Preisen anderer Unternehmen. Wenn also alle Unternehmen gleichzeitig unberechtigt die Preise erhöhen, ist das kartellrechtlich in Ordnung. Für einen Verbraucher ist dieser Maßstab untauglich, weil für ihn nur zählt, ob die Preiserhöhung seines eigenen Versorgers gerechtfertigt ist.

Angesichts der Unzulänglichkeit des Kartellrechts bleibt den Verbrauchern nur die Möglichkeit, von ihrem Recht auf den zivilrechtlichen Unbilligkeitseinwand Gebrauch zu machen. Dieses Mittel wirkt sofort und überall. Der Bund der Energieverbraucher hat dazu ausführliche Informationen bereitgestellt unter www.energiepreise-runter.de

Marktverschluss-Verfahren

Etwas drei Viertel der deutschen Stadtwerke haben langfristige über 17 Jahre laufende und ausschließliche Gasbezugsverträge mit einer der weniger Gasimportfirmen abgeschlossen, wie E.on Ruhrgas, Wingas und VNG. Dadurch haben neue Gasanbieter keine Chance, weil die Stadtwerke über lange Jahre hinaus fest gebunden sind. Der Wettbewerb wird dadurch unterbunden.
Das Bundeskartellamt hat deshalb gegen 16 Gasversorger Mißbrauchsverfahren bereits seit dem Jahr 2002 laufen. Es wird geprüft, ob solche Verträg kartellrechtlich zulässig sind. Parallel wird mit den beteiligten Unternehmen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie z.B. kürzere Vertragslaufzeiten oder Bezug nur einer Teilmenge von einer Firma. Im Jahr 2005 sollen diese Verfahren abgeschlossen werden.

Die Stadtwerke Aachen hatten diesbezüglich gegen Thyssengas geklagt und vor dem OLG obsiegt. Thysssengas hatte dagegen vor dem BGH Revision eingelegt, diese aber am Tag der Urteilsverkündung zurückgezogen, um ein entsprechendes BGH-Urteil zu verhindern.

Vier Ausnahmen

Gegen E.on Hanse, E.on Westfalen Weser, Stadtwerke Bremen und EWE Oldenburg wird vom Bundeskartellamt kein Verfahren eingeleitet. Diese Firmen haben zum Teil im informellen Vorverfahren angekündigt, beabsichtigte Preiserhöhungen zu reduzieren bzw. keine weiteren Erhöhungen in der laufenden Heizperiode - und teilweise auch darüber hinaus- durchzuführen sowie Rückerstattungen an ihre Gaskunden vorzunehmen, falls die Erlöse aus den Preiserhöhungen die Erhöhungen der Bezugskosten übersteigen. Das Kartellamt hat ferner berücksichtigt, dass diese vier Gasversorger nicht zu den teuersten Anbietern zählen. Auch die beschränkten Personalkapazitäten haben zu dieser Entscheidung beigetragen. Das sagt aber nichts über die zivilrechtliche Billigkeit der Preise, die nur von Zivilgerichten geprüft werden kann.

Erdgasimportpreise Januar bis Oktober 2004 gegen Vorjahr um 7,7 %gesunken

Amtliche Zahlen bestätigen Unlauterkeit derzeitigerGaspreiserhöhungen - Verbraucher sollten sich wehren

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Erdgasimportpreise Januar bis Oktober 2004 gegen Vorjahr um 7,7 % gesunken

Amtliche Zahlen bestätigen Unlauterkeit derzeitiger Gaspreiserhöhungen
Verbraucher sollten sich wehren.

(15. Dezember 2004) Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Gasimportpreise für Januar bis Oktober 2004 veröffentlicht. Danach lagen die Importpreise im Zeitraum Januar bis Oktober 2004 um 7,7 Prozent unter den Vorjahrespreisen. Lediglich im Monat Oktober 2004 lagen die Preise um sechs Prozent über den Vorjahrespreisen. In allen anderen Monaten lagen die Importpreise des Jahres 2004 unter den Preisen des Jahres 2003. Auf eine Weitergabe dieser günstigeren Gaseinkaufspreise warten die Verbraucher bisher vergebens.

Statt die Preise zu senken haben die meisten örtlichen Gasversorger im Oktober 2004 die vierprozentige Preiserhöhung von Ruhrgas zum Anlass für eine saftige und völlig überzogene Erhöhung der Haushaltsgaspreise genommen. Angemessen wäre eine Erhöhung um etwa ein Prozent gewesen. Das entspricht dem Anteil des Gaseinkaufs am Endverbraucherpreis. Die tatsächlichen Erhöhungen lagen bei acht bis zwölf Prozent. Sie waren damit rund um den Faktor zehn zu hoch.

"Die Gasversorger haben bei der Preisgestaltung offenbar jedes Maß verloren" kritisiert Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

Der Bund der Energieverbraucher ist der Überzeugung, dass die Gaspreise bereits schon vor der Erhöhung um etwa zwanzig Prozent zu hoch lagen. Das zeigt sich nach Ansicht des Vereins an folgenden Tatsachen: - Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Gasversorgern betragen über 30 Prozent und zeigen den Spielraum, der in den Preisen steckt.

  • Zahlreiche andere europäische Länder mit vergleichbarer Struktur haben deutlich geringere Gaspreise.
  • Die Unterschiede zwischen den Preisen für Haushaltskunden und Großabnehmern wie z.B. Kraftwerken betragen rund 80 Prozent und zeigen, dass die Haushaltsgaspreise deutlich überhöht sind.
  • Die Gewinne der Gasversorgungsunternehmen lagen schon vor der Erhöhung über den im Wirtschaftsleben üblichen Margen und haben sich ständig weiter erhöht.
  • In den vergangenen zehn Jahren sind die Haushaltsgaspreise deutlich stärker gestiegen, als durch höhere Importpreise zu rechtfertigen ist.
  • Die Preise für die Konkurrenzenergie Öl liegen seit zehn Jahren um 20 bis 40 Prozent unter den Gaspreisen.
  • Die Wertschöpfung erfolgt nach unabhängigen Untersuchungen zu 44 Prozent in der örtlichen Gasverteilung. Das dürfte kaum den tatsächlichen Kostenverhältnissen entsprechen.

Die ursprünglich bereits deutlich überhöhten Gaspreise wurden im Oktober 2004 nochmals drastisch, unbegründet und unangemessen erhöht.

Unbeeindruckt von massivsten Protesten von Verbrauchern und Öffentlichkeit hat die Gaswirtschaft für den Jahreswechsel bereits die nächsten Preiserhöhungen angekündigt. Ruhrgas und VNG Leipzig wollen ihre Preise um 12 bzw. 15 Prozent anheben. Eine Berechtigung für diese Preiserhöhung ist nicht erkennbar, weil mit sinkenden Ölpreisen auch die kurze Preisspitze des Oktober 2004 vorüber sein dürfte.

Die örtlichen Gasversorger haben sehr wohl neben der Ruhrgas auch alternative und deutlich günstigere Beschaffungsmöglichkeiten für Erdgas, z.B. über eigenen Gasimport über die Grenzübergänge in Raeren oder Bunde. Ob sie sich frei von Ruhrgas/E.on im Interesse ihrer Verbraucher umorientieren oder ob sie sich dem Preisdiktat von Ruhrgas beugen, bleibt abzuwarten. Die Preiserhöhung von Ruhrgas kann jedenfalls als alleinige Rechtfertigung für Preiserhöhungen für Haushalte nicht mehr herhalten.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt allen Verbrauchern, nur die bis September 2004 geltenden Gaspreise zu bezahlen und schriftlich den Einwand der Unbilligkeit zu machen, bis Gerichte über die Billigkeit darüber hinaus gehender Preiserhöhungen entschieden haben. "Bis dahin sind die Preise nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes völlig unverbindlich" erklärt Aribert Peters.

Die Verbraucher verlangen eine Offenlegung der Preiskalkulationen, um die Berechtigung der Preiserhöhung prüfen zu können. Die Gaswirtschaft hat sich nach eigenem Bekunden dafür entschieden, ihre Kalkulation auch in Gerichtsverfahren nicht offenzulegen. Deshalb sind Prozesse gegen Verbraucher, die die überhöhten Gaspreise nicht bezahlen nicht zu erwarten. "Verklagt mich doch endlich", fordern deshalb viele Verbraucher.

Nachdem bereits zwischen 50 und 100 Tausend Verbraucher die Zahlung der unberechtigten Gaspreiserhöhungen verweigert haben, wird dies bald um sich greifen. In der Fernsehsendung Wiso im ZDF am 13. Dezember entschieden sich 49 Prozent der Studiogäste spontan dazu, die Gaspreiserhöhung nicht zu zahlen. Hochgerechnet auf die Bundesrepublik entspricht das über acht Millionen Haushalten, die die Gaspreiserhöhungen nicht zahlen.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt auch im Interesse einer Preisgerechtigkeit, dass alle Gasverbraucher von ihren Rechten Gebrauch machen und die unbegründeten Erhöhungen nicht mehr bezahlen. Der Durchschnittshaushalt kann dadurch 50 bis 80 Euro sparen. In einer umfangreichen Internetdokumentation informiert der Bund der Energieverbraucher alle Haushalte über ihre Rechte und die richtige Vorgehensweise: www.energiepreise-runter.de

Landeskartellbehörde in NRW überprüft Gaspreise

Das kündigte Wirtschaftsminister Harald Schartau (SPD) an.

Landeskartellbehörde in NRW überprüft Gaspreise

(12. Dezember 2004) - Die Landeskartellbehörde in Nordrhein-Westfalen wird Ende dieses Jahres landesweit die Gaspreise unter die Lupe nehmen. Das kündigte Wirtschaftsminister Harald Schartau (SPD) am Donnerstag in Düsseldorf an. Dabei würden die Wettbewerbshüter sich spezieller Fälle im Haushalts- und Kleinkundenbereich annehmen. "Ziel der Datenerhebung ist es, festzustellen, ob es preisauffällige Unternehmen im Vergleich zu anderen Gasversorgern im Land gibt", erklärte der Minister.

Turnusgemäß überprüft die Landeskartellbehörde zum Jahresende die Gaspreise. In den vergangenen Wochen haben bereits realisierte beziehungsweise angekündigte Gaspreiserhöhungen für Unruhe unter den Verbrauchern und zahlreichen Beschwerden geführt. Stein des Anstoßes ist dabei vor allem die Anbindung der Gaspreise an die Entwicklung der Ölpreise.

Kartellamt erhöht Druck

Noch im Dezember leitet das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahrengegen Gasversorger wegen überhöhter Preise fürPrivathaushalte ein.

Kartellamt erhöht Druck

(9. Dezember 2004) - Noch im Dezember leitet das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger wegen überhöhter Preise für Privathaushalte ein. Kompromisswillige Firmen könnten einem Verfahren entgehen, so Amtspräsident Ulf Böge, sein Amt führe derzeit Gespräche. Im Fokus seien nur die größten 35 der 700 Versorger. Für die große Mehrzahl seien die Landeskartellämter zuständig.

Der Einfluss der Ölpreisbindung auf die Preise privater Haushalte sei oft nicht nachvollziehbar, daher sei sie nicht mehr zeitgemäß, so Böge. Er kritisierte auch die Berufung der lokalen Versorger auf Preiserhöhungen durch importierende Vorlieferanten wie E.ON Ruhrgas, Wingas oder die VNG: Die Spanne zwischen Importpreiserhöhungen und Endkundenpreisen drifte weiter auseinander. Auf der Endverbraucherstufe spielten nicht die reinen Rohstoffkosten, sondern auch Netz-, Kapital- und Arbeitskosten eine entscheidende Rolle. Ein weiteres Indiz für Missbrauch sei das Auseinanderklaffen der Preise zwischen günstigen und teuren Anbietern: Die Schwankungsbreite liege zwischen 30% und 40%.

Es klafft beim Gas

Der Unterschied zwischen dem billigsten und dem teuersten Gasversorger in Deutschland beträgt einem Fernsehbericht zufolge fast 40%. Am billigsten sei Erdgas im hessischen Bad Vilbel, so das ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus". Dort koste ein Jahresverbrauch von 20 000 kWh 839 Euro. Mit 1156 Euro sei das Gas in Angermünde, nahe der deutsch-polnischen Grenze, am teuersten.

Plusminus verglich die Preise von rund 600 deutschen Gasversorgern. Generell falle die Gasrechnung in Ostdeutschland meist höher aus. Der Durchschnittspreis für 20 000 kWh liege dort bei 1047 Euro, im Westen dagegen bei 976 Euro. Vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt müssten die Verbraucher für Gas tief in die Tasche greifen. Am günstigsten kamen die Verbraucher in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NRW weg. Obwohl sich in der aktuellen Preisrunde alle Anbieter auf den steigenden Ölpreis berufen, fielen die Preiserhöhungen sehr unterschiedlich aus. Während manche Versorger um mehr als 12% angehoben hätten, kämen knapp ein Drittel noch ganz ohne Preiserhöhung aus, so Plusminus.

Entwicklung der Erdgaspreise für Haushalte und der Erdgasimportpreise

Öl- und Gaspreise für Haushalte 1991-2004

Entwicklung der Erdgaspreise für Haushalte und der Erdgasimportpreise

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Verbraucherpreise, Jahreswerte umgerechnet auf Ct/kWh und BAFA, Statistik der Grenzübergangswerte

Grafik in hoher Auflösungdownload Grafik Erdgaspreisentwicklung 91 bis 04 (158.52 kB)

Datentabelledownload datentabelle erdgaspreisentwicklung (15.5 kB)

Erdgaspreise Januar bis Juli 2004 gegenüber Vorjahr um über zehn Prozent gesunken!

Auch die jüngsten vom BAFA vorliegenden Statistiken über die Preise importierten Erdgases bestätigen nicht die Meldungen über stark gestiegene Importpreise

Erdgaspreise Januar bis Juli 2004 gegenüber Vorjahr um über zehn Prozent gesunken!

(14. Oktober 2004) Auch die jüngsten vom BAFA vorliegenden Statistiken über die Preise importierten Erdgases bestätigen nicht die Meldungen über stark gestiegene Importpreise, die von Erdgasunternehmen als Rechtfertigung saftiger Preiserhöhungen herangezogen werden. Der Grenzübergangspreis für Erdgas lag im Juli 2004 um 5,5 Prozent unter dem Importpreis von Juli 2003. Der durchschnittliche Einfuhrpreis ist seit Januar im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum umd 10,2 Prozent gesunken.

Erdgas

Gewinnspanne der Weiterverteiler

Gaspreise: Bis zu 30 Prozent Unterschied

Darauf hat heute der Bund der Energieverbraucher hingewiesen.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gaspreise: Bis zu 30 Prozent Unterschied

Verbraucherschützer: Mit den Gaspreisen stimmt etwas nicht

(30. August 2004) - Die Gaspreise für Haushalte unterscheiden sich regional um bis zu 30 Prozent. Darauf hat heute der Bund der Energieverbraucher hingewiesen. Der Unterschied zwischen Oldenburg und Saarbrücken beträgt für einen Haushalt fast 300 Euro im Jahr. In Oldenburg kostete die Kilowattstunde Gas bisher 3,9 Cent und in Saarbrücken 5,04 Cent. Die extremen Preisunterschiede für ein und dieselbe Energiemenge belegen, dass mit den Gaspreisen etwas nicht stimmt.

Der Bund der Energieverbraucher hat für bundesweit 30 Städte die Gaspreise zusammengetragen und im Internet (http://www.energieverbraucher.de/seite1380.html). Dabei zeigen sich die drastischen Preisunterschiede

Entwicklung der Gaspreise unter der Lupe

Auch die Entwicklung der Gaspreise verläuft regional sehr verschieden. Dazu hat der Bund der Energieverbraucher die Entwicklung der Gaspreise in den 30 Städten über die vergangenen drei Jahre ausgewertet (http://www.energieverbraucher.de/seite1380.html). Die Gasversorger in einigen Städten ziehen im Vergleich zum Bundesmittel mit den Gaspreisen nach oben, wie z.B. Schwerin, Bremen und Augsburg. Andere Versorger machen das Gas günstiger im Vergleich zum Bundesmittel, wie z.B. in Lübeck, Bonn, Eisenach, Koblenz und Nürnberg. Aus dem Vergleich der regionalen mit der bundesdurchschnittlichen Gaspreisentwicklung hat der Bund der Energieverbraucher einen Index ermittelt. Bremen hat z.B. einen Index von 5,2. Das bedeutet, dass die Gaspreise in Bremen zwischen Juli 2002 und Juli 2003 sowie zwischen Juli 2003 und Juli 2004 um 5,2 Prozent stärker gestiegen sind, als der bundesdurchschnittliche Gaspreis.

Zwei Beispiele verdeutlichen den Entwicklungsindex: Die Gaspreise in Augsburg (Entwicklungsindex: + 6,2) lagen 2002 noch unter Bundesdurchschnitt und sind 2004 um 5,2 Prozent höher als der Bundesschnitt. Die Gaspreise in Koblenz (Entwicklungsindex: - 7,6) lagen 2002 noch deutlich über Bundesdurchschnitt und im Jahr 2004 um 3,6 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

Preiserhöhungen regional unterschiedlich zu bewerten

Bei der Bewertung derzeitiger Gaspreissteigerungen sollte sowohl das Niveau als auch die Preistendenz der Vergangenheit betrachtet werden. Die viel kritisierte EWE in Oldenburg lag mit ihren Preisen vor der Erhöhung um 13,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. In dieser Situation wäre eine Weitergabe der Preissteigerungen des Vorlieferanten, d.h. eine Preissteigerung um zwei Prozent plausibel. In Saarbrücken mit einem derzeit um zwölf Prozent über dem Bundesschnitt liegenden Gaspreis, der in den vergangenen zwei Jahren auch noch stärker als der Bundesschnitt gestiegen ist, wären höhere Bezugskosten fairerweise vom Gasversorger zu tragen. Ähnlich kritisch wären z.B. Gaspreissteigerungen in Augsburg zu beurteilen.

Insgesamt sind jedoch Gaspreiserhöhungen über zwei Prozent nicht zu begründen und sollte von den Haushaltskunden auch nicht bezahlt werden.

Verbraucherschützer: Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen

Der Bund der Energieverbraucher hält die derzeitigenErhöhungen der Gaspreise für unbegründet.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherschützer: Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen

(26. August 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die derzeitigen Erhöhungen der Gaspreise für unbegründet. "Weil die Preise einseitig von den Gasversorgern festgesetzt werden, müssen sie der Billigkeit nach § 315 BGB entsprechen. Erhöhungen von mehr als zwei Prozent im Verlauf dieses Jahres sind unbillig und brauchen nicht bezahlt werden" sagt dazu Verbandschef Aribert Peters. Er rät zur Zahlungsverweigerung unter Berufung auf Unbilligkeit. Erst wenn die Gasversorger vor Gericht die Kalkulation ihrer Preiserhöhung überzeugend darlegen, werden die höheren Preise zur Zahlung fällig. Nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs darf vorher auch keine Versorgungseinstellung angedroht werden.

Das Ruhrgas-Märchen von der Ölpreisbindung

Die Preise, zu denen das Erdgas aus dem Ausland bezogen werden, sind im Juni 2004 lt. Bundesamt für Wirtschaft gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent gesunken. Die von der Ruhrgas angekündigten Preiserhöhungen um sechs Prozent sind deshalb unbegründet. Ruhrgas importiert 60 Prozent der deutschen Gasmengen. Die Steigerungen des Gewinns der Ruhrgas im Jahr 2003 beweisen, dass es nicht um Kostendeckung sondern um Gewinnsteigerung geht. "Ruhrgas kann sich nicht auf eine angebliche Ölpreisbindung der Gaspreise berufen. Denn die Statistik der Importpreise widerlegen dieses Märchen. Wir hoffen, dass die Kartellbehörden diesem Monopolmissbrauch schnell ein Ende bereiten" erklärt dazu Aribert Peters.

Die Lüge von der Weitergabe gestiegener Gasbezugskosten

Das Erdgas in Deutschland wird von 700 Gasversorgungsunternehmen an die Haushalte verkauft. Die Preiserhöhung der Ruhrgas erhöht die Einkaufspreise dieser Unternehmen. Am gesamten Verkaufspreis macht aber der Gasbezug nur etwa ein Drittel aus. Eine sechsprozentige Erhöhung der Einkaufspreise kann deshalb höchstens eine zweiprozentige Erhöhung der Gastarife begründen. Die meisten Gasversorger erhöhen ihre Preise aber um etwa zehn Prozent. Begründet wird das mit steigenden Gasbezugskosten infolge der Ölpreisbindung. "Die Verbraucher und die Öffentlichkeit werden für dumm verkauft. Der unverschämte Griff in die Tasche der Verbraucher ist deshalb so ärgerlich, weil die Gasversorger schon bisher über alle Maßen gut am Gasverkauf verdienen".

Den Löwenanteil verdienen die örtlichen Gasverteiler

Vom Gaspreis in Höhe von knapp fünf Cent je Kilowattstunde wird gut ein Cent aufgewendet für den Kauf des Gases ab deutscher Grenze, ein Cent für Steuern, ein Cent für den Transport durch Deutschland und zwei Cent für die letzten zehn Kilometer Transport. Den Löwenanteil des Gaspreises geht ohnehin an das örtliche Gasunternehmen.

Energiepreisentwicklung

Die Abbildung vergleicht die Einkaufs- mit den Verkaufspreisen und bezieht die Differenz auf den Einkaufspreis.

Die Abbildung vergleicht die Einkaufs- mit den Verkaufspreisen und bezieht die Differenz auf den Einkaufspreis. Die Margen der Weiterverteiler schwanken um 200 Prozent und ziehen derzeit wieder nach oben. Die Margen der Importeure wie zum Beispiel Ruhrgas liegen zwischen zehn und 40 Prozent. Sie verharren seit Mitte letzten Jahres auf sehr hohem Niveau.

Oft gestellte Fragen zum Thema Gaspreis

Wieso ist der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt? ....

Oft gestellte Fragen zum Thema Gaspreis

(15. Oktober 2003)

Frage: Wieso ist der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt?

Antwort: Seit Beginn der Erdgas-Wirtschaft Mitte der 60er Jahre wird der Gaspreis zeitlich verzögert an die Entwicklung des Heizöls gekoppelt. Diese Preiskoppelung löst die vorher übliche Bindung des Stadtgaspreises an den Kohlepreis ab. Durch die Kopplung wird die Konkurrenzfähigkeit von Erdgas mit der wichtigsten Konkurrenzenergie im Raumwärmemarkt, dem Heizöl gesichert. Dadurch gibt es für Erdgasfirmen auch eine langfristige Absatzsicherheit. Man spricht auch vom "anlegbaren Gaspreis" und meint damit die Orientierung an der Konkurrenzenergie Heizöl.

Frage: Wo ist die Kopplung von Gas und Ölpreis festgelegt?

Antwort: Die Preisgleitklausel ist in den meisten Erdgasbezugs- und Absatzverträgen enthalten: In den Erdgas-Importverträgen, den Lieferverträgen zwischen Gasversorgungsunternehmen und in Verträgen von industriellen Gasgroßkunden. Die Kopplung hat keine gesetzliche Grundlage sondern ist jeweils frei vereinbart. Meist orientiert sich der Gaspreis am Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Rheinschiene. Das ist ein Mittelwert für die drei Orte Düsseldorf, Frankfurt/Main und Mannheim/Ludwigshafen bei Lieferung an Verbraucher in Mengen 40-50 hl pro Auftrag frei Haus.

Frage: Gilt diese Kopplung auch für Haushaltskunden?

Antwort: Haushalte und Kleinkunden werden zu Preisen beliefert, die einseitig durch das Gasversorgungsunternehmen festgelegt werden. Auch dieser Preis orientiert sich jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten an der Entwicklung des Heizöl-Preises, weil der Gasversorger selbst sein Gas mit einer solchen Preiskopplung einkauft, z.B. beim größten Gasimporteur, der Ruhrgas AG.

Frage: Ist diese einseitige Festlegung der Gaspreise für Haushalte rechtlich überhaupt zulässig?

Antwort: Eine Kontrolle der Gaspreise durch ein Behörde wie etwa bei den Strompreisen gibt es nicht. Die Gasversorger berufen sich die Preisgleitklausel vom 23. September 1998, nach der solche Klauseln genehmigungsfrei zulässig sind. Die Kartellbehörden müssen kontrollieren, ob durch die Preisfestlegung eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt wird. Und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §315 muss eine einseitige Preisfestlegung "billigem Ermessen" entsprechen und der "Billigkeit" entsprechen. Ansonsten wird die Preisbestimmung durch Urteil getroffen.

Frage: Wo liegen die Nachteile der Ölpreisbindung für Haushalte?

Antwort: Nachteilig ist die Beliebigkeit der Preisanpassung. Bei steigenden Ölpreisen erfolgt die Gaspreiserhöhung zügig, während bei Ölpreissenkung der Gaspreis nur sehr langsam und geringfügig abgesenkt wird.

Frage: Prüfen die Kartellbehörden die Gaspreise?

Antwort: Die Kartellbehörden können nach der aktuellen Rechtssprechung des BGH nur einschreiten, wenn mit Sicherheit festgestellt wird, dass der wirtschaftlich gerechtfertigte Preis erheblich überschritten wird. Verschiedene Landeskartellämter, leider nicht alle, prüfen regelmäßig die Gaspreise für Haushaltskunden und beanstanden überhöhte Preise.

Frage: Welche Einfluss haben die Gasimportpreise aus dem Ausland auf den Erdgaspreis?

Antwort: Die Gasimportpreise aus dem Ausland werden regelmäßig statistisch durch das BAFA erhoben und auch veröffentlicht. Die Importpreise machen nur etwa 20% bis 30% des gesamten Erdgaspreises für Haushalte aus. Daher taugen Erhöhungen der Importpreise nur zu eben diesem Anteil zu einer Rechtfertigung von Preiserhöhungen.

Frage: Wie können sich Verbraucher gegen überhöhte Erdgaspreise wehren?

Antwort: Nach einer Preiserhöhung können Kunden mit zweiwöchiger Frist zum Ende des der öffentlichen Bekanntgabe folgenden Monats den Liefervertrag kündigen (AVBGas §32). Da es aber noch keinen Wettbewerb auf dem Gasmarkt gibt, kann der Kunde sich von keinem anderen Anbieter versorgen lassen. Deshalb hilft dem Kunden das Kündigungsrecht nichts. Der Kunde kann sich bei den zuständigen Kartellbehörden seines Bundeslandes beschweren. Das kostet nichts und man braucht dafür auch keinen Rechtsanwalt. Die Kartellbehörde entscheidet selbst, ob sie aufgrund einer Beschwerde tätig wird oder nicht. Denkbar wäre auch eine gerichtliche Überprüfung der Gaspreise nach §315 BGB (Billiges Ermessen).

Frage: Wird der Wettbewerb auf dem Gasmarkt die Preisbildung ändern?

Antwort: Zuständig für die Durchsetzung des nach EU-Recht vorgeschriebenen Wettbewerbs sind die staatlichen Behörden. Die Bundesregierung hat bisher weder die Vorgaben der EU-Richtlinie Gas in deutsches Recht umgesetzt, noch sieht sie es als notwendig an, eine Regulierungsbehörde zur Festlegung und Kontrolle des Zugangs zu den Gasnetzen einzurichten. Sie vertraut vielmehr auf freiwillige Vereinbarungen zur Selbstkontrolle.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil der Gasmarkt noch nicht geöffnet wurde. Und der Bund der Energieverbraucher hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen der fehlenden Umsetzung eingereicht. Ein funktionierender Gasmarkt würde überhöhte Gaspreise nicht zulassen, weil ein Konkurrenzunternehmen dann das Geschäft machen würde.

Das setzt einen funktionierenden Markt ohne Preisabsprachen und Marktzutrittsschranken voraus. Ob und wann es einen solchen freien Gasmarkt auch für Privatkunden geben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Pro forma ist der Gasmarkt in Deutschland zwar heute schon völlig liberalisiert. Die Regelungen sind aber so nachteilig für freie Händler, dass es keine Wahlmöglichkeit für private Verbraucher gibt.

Frage: Wie kann ich als Verbraucher abschätzen, ob mein Erdgaspreis überhöht ist?

Antwort: Wenn die Heizölpreise Rheinschiene vor drei Monaten gegenüber den zuvor liegenden Monaten z.B. gesunken sind, dann kaufen auch die Gasversorger das Gas günstiger ein. Eine Preissenkung für Verbraucher wäre zu fordern. Ähnlich verhält es sich mit den Importpreisen. Günstigerer Bezug aus dem Ausland spart der Gaswirtschaft kosten und sollte auch an die Verbraucher weitergegeben werden. Der dritte interessante Preis ist der mittlere Verkaufspreis für Heizöl deutschlandweit. Der Bund der Energieverbraucher e.V. stellt alle drei Preise regelmäßig als Zeitreihe im Internet zur Verfügung.

Wo kommen die hohen Erdgaspreise her?

Erdgas wird aus dem Ausland für ca. 1 Ct/kWh bezogen. Dasergibt sich aus der Statistik der Importpreise.

Wo kommen die hohen Erdgaspreise her ?

(5. Oktober 2003) - Erdgas wird aus dem Ausland für ca. 1 Ct/kWh bezogen. Das ergibt sich aus der Statistik der Importpreise. In diesen Preis wurde der besseren Vergleichbarkeit wegen die Mehrwertsteuer einberechnet. Der Privathaushalt zahlt für sein Erdgas ca. 4 Ct/kWh, ebenfalls inkl. Mehrwertsteuer - also das Vierfache des Importpreises.

Für die Verteilung innerhalb von Deutschland muss der Privatverbraucher viermal mehr zahlen, als die Exploration, die Förderung, der Gastransport über Kontinente und die Abgabe an das Förderland ausmachen.

Wofür wird der Betrag von 3 Ct/kWh in Deutschland nun eigentlich ausgegeben?

Das örtliche Gasversorgungsunternehmen bezieht das Gas für etwa 2 Ct/kWh. Auf diesen Preis wird für die letzten Kilometer im Ort nochmal das Doppelte des Bezugspreises aufgeschlagen, also ganze 2 Ct/kWh. Für die Verteilung innerhalb von Deutschland durch den Gasimporteur und den Regionalverteiler wird nochmal etwa 1 Ct/kWh verlangt.

Das örtliche Gasversorgungsunternehmen bezieht das Gas für etwa 2 Ct/kWh. Auf diesen Preis wird für die letzten Kilometer im Ort nochmal das Doppelte des Bezugspreises aufgeschlagen, also ganze 2 Ct/kWh. Für die Verteilung innerhalb von Deutschland durch den Gasimporteur und den Regionalverteiler wird nochmal etwa 1 Ct/kWh verlangt.

Diagramm Gaspreis-Kaskade

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letzte Änderung: 19.03.2015