ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
Fraglicher Freispruch für Stromgroßhandel durch Kartellamt
Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Fraglicher Freispruch für Stromgroßhandel durch Kartellamt

(14. Januar 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts kritisch kommentiert.

Missbrauchsmöglichkeiten sieht der Verein vor allem darin, dass die Kraftwerksbetreiber an der Strombörse nicht anbieten sondern sogar aufkaufen. Das treibt den Börsenpreis nach oben. Der Kraftwerkstrom wird dann außerbörslich zu diesem hohen Preis verkauft, weil die EEX-Preise auch für außerbörsliche Verkäufe gelten. Für das Jahr 2006 ist durch einen Insider belegt, dass RWE der größte Käufer an der Strombörse war. Diese Missbrauchsmöglichkeiten hat das Kartellamt überhaupt nicht untersucht, obwohl diese Daten dem Kartellamt bekannt waren. Auch bleibt unklar, ob und wie das Kartellamt die von den Unternehmen gemachten Angaben überprüft hat.

„Die wesentlichen Missbrauchsmöglichkeiten wurden von vornherein aus der Untersuchung ausgeblendet. Deshalb überrascht der Freispruch nicht: Er war im Untersuchungsdesign angelegt" kommentiert der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters, „Das ist vergleichbar mit einer Kassenprüfung, bei der man nur die Münzen zählt und die Geldscheine übersieht"

Das Bundeskartellamt fand bei der "Sektoruntersuchung Stromerzeugung Stromgroßhandel" keine Belege für Manipulationen der Strompreise durch die großen deutschen Energiekonzerne.

Eine systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten sei auf Grundlage der untersuchten Daten zur Kraftwerkseinsatzsteuerung und zur Kostensituation der einzelnen Kraftwerke nicht nachzuweisen, hieß es.

Die Analyse habe aber gezeigt, dass die Energiekonzerne den Anreiz und die Möglichkeit hätten, den Strompreis auf diese Weise erheblich zu beeinflussen. Deshalb müssten das Angebotsverhalten und die Kraftwerksteuerung der Aufsicht durch die Wettbewerbsbehörden unterstellt werden.

(Ergänzt am 13. April 2011) Donwload Becker in ZNER zur Sektoruntersuchung 

letzte Änderung: 30.05.2018