NRW: Verordnung erleichtert und verpflichtet zu PV

(3. Januar 2024) Ab diesem Jahr müssen neue Nichtwohngebäude im bevölkerungsreichsten Bundesland mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgestattet werden, 2025 folgen die Wohngebäude und ab 2026 gilt die Pflicht bereits bei grundlegenden Dachsanierungen. Mit der Novelle sinken offiziell die Mindestabstände für Solarmodule auf den Dächern. Auch bei Wärmepumpen gibt es neue Vorgaben.

Bei Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sind in der novellierten Landesbauordnung Erleichterungen vorgesehen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Bereits im Dezember 2022 hatte die Landesregierung in Düsseldorf im Vorgriff auf die Novellierung einen Runderlass an die Genehmigungsbehörden geschickt. Sie konnten so bereits die neuen Regelungen anwenden, die nun am 1. Januar 2024 offiziell in Kraft treten. Damit entfällt auch die bislang notwendige Beantragung bei der Bauaufsichtsbehörde. So wird der vorgeschriebene Abstand von Photovoltaikanlagen auf Reihenhäusern reduziert. Die Neuerung dazu, wie sie seit dem Runderlass gilt: „Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.“ Mit der neuen Landesbauordnung werden ebenfalls die Abstandsflächen für Wärmepumpen aufgehoben. Diese Neuregelung soll das Aufstellen der Geräte auch in Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglichen.

letzte Änderung: 27.06.2013