Kein Anschluss der PV-Anlage: Was tun?

(3. Januar 2024) Häufig werden fertige PV-Anlagen vom Netzbetreiber zunächst nicht ans Netz angeschlossen. Insgesamt ist die rechtliche Lage komplex. Aber Anlagenbetreiber haben Möglichkeiten, um Verzögerungen beim Anschluss zu bewältigen und ihre Interessen zu schützen durch folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Mahnung: Wenn der Anschluss länger als acht Wochen dauert, sollten Sie den Netzbetreiber mahnen, da dies als Verstoß gegen die „unverzügliche“ Anschlusspflicht gilt.
  • Schadensersatzanspruch: Fordern Sie Schadensersatz für entgangene Einnahmen aufgrund der Verzögerung, insbesondere wenn die niedrigere Vergütung des Folgejahres greift.
  • Einstweilige Verfügung: Beantragen Sie eine einstweilige Verfügung gemäß § 59 EEG, um den Anschluss zu erzwingen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Weg riskant sein kann.
  • Betriebsbereitschaft: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage betriebsbereit ist, da Sie auch ohne Anschluss die Vergütung nach dem Inbetriebnahmejahr geltend machen können.
  • Beweisvorsorge: Falls der Netzbetreiber die Betriebsbereitschaft anzweifelt, treffen Sie geeignete Beweisvorsorgen, um Ihre Position zu stärken.

Weitere Infos: bdev.de/pvrode

letzte Änderung: 27.06.2013