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Kartellamt: Blamabel beigegeben Die Versorgungswirtschaft lacht sich krank über ein solches Kartellamt

Kartellamt: Blamabel beigegeben

(29. Oktober 2007) Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen RWE wegen überhöhter Strompreise mit einem Vergleich eingestellt. RWE wird in den kommenden vier Jahren 46 Millionen Megawattstunden Strom an Industriekunden versteigern. Die Modalitäten der Versteigerung sind in dem Vergleich genau festgelegt.

Die industriellen Stromverbraucher zeigten sich enttäuscht von der Verfahrenseinstellung. Der neue Präsident des Kartellamts Bernhard Heitzer wollte durch die Einstellung einem langwierigen Rechtstreit aus dem Weg gehen. Der vorige Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge hatte dagegen seine Entscheidungen zum Beispiel gegen langfristige Gasbezugsverträge auch vor Gericht siegreich verteidigt.

Der Bund der Energieverbraucher bezeichnete das Einknicken des Bundeskartellamtes vor der Versorgungswirtschaft als blamabel: "Die Versorgungswirtschaft lacht sich krank über ein solches Kartellamt, das gut begründete Vorwürfe schlussendlich nicht durchsetzt. Eine Mitschuld trägt allerdings auch die Bundesregierung, die dem Kartellamt die notwendige personelle Ausstattung verweigert. Das Kartellamt hat eine wichtige Schutzfunktion auch für private Verbraucher, die offenbar derzeit nicht wahrgenommen wird", kritisiert der Verband. Download Sachstandspapier Emissionshandel Bundeskartellamt

Dr. Carsten Becker, Direktor des Bundeskartellamts, fand deutliche Worte für die Kräfteverhältnisse: "Wir werden mit Messern in eine Panzerschlacht geschickt".

Die durch den Vergleich versteigerte Strommenge von rund zehn Millionen Megawattstunden macht noch nicht einmal drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs aus und eventuelle Preisnachlässe kommen privaten Verbrauchern in keinster Weise zugute.

Auch die geplante Verschärfung des Kartellrechts wird hieran nichts ändern. Zum Gesetz (BT16/5847) wird am 5. November 2007 vom federführenden Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, am 14.11.07 berät der Ausschuss abschließen und am 16.11. ist im Plenum des Bundestags die zweite und dritte Lesung geplant. Die Regierungskoalition hat diesen Gesetzentwurf auf Wunsch der Versorgungswirtschaft ein weiteres mal entschärft: Nun sollen betroffene Verbrauche selbst unrechtmäßig überhöhte Preise zunächst zahlen und müssen dieses Geld dann in einem Rückforderungsprozess zurückklagen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat es als peinlich bezeichnet, dass der Bundestag ein weiteres Mal vor der Energielobby eingeknickt ist.

letzte Änderung: 16.06.2015